Aupairfair Agentur Müller
Aupairfair Agentur Müller

Gastfamilie

 

Gastfamilien nehmen ein Au Pair als neues Familienmitglied bei sich auf und stellen ihm Unterkunft un Verpflegung zur Verfügung. Dafür erhalten sie Hilfe bei der Betreuung der Kinder sowie alltäglichen Aufgaben im Haushalt. Das Au Pair Programm basiert somit auf gegenseitigem Verhältnis von Geben und Nehmen. Das Au Pair lernt den deutschen Lebensstil kennen und verbessert seine Fremdsprachenkenntnisse, aber auch die Gastfamilien machen neue kulturelle Erfahrungen und gewinnen an Offenheit und Toleranz.

 

VORTEILE FÜR GASTFAMILIEN

 

Au Pairs sind eine große Bereicherung für die Familie. Sie helfen Ihnen bei der Bewältigung des Alltags. Dazu zählt in erster Linie die Betreuung der Kinder. Ein Au Pair begleitet die Kinder u.a. zum Kindergarten oder zur Schule und plant Freizeitaktivitäten mit ihnen. Da das Au Pair bei Ihnen zuhause wohnt, werden Ihre Kinder in ihrem gewohnten und vertrauten Umfeld betreut. Neben der Kinderbetreuung hilft Ihnen Ihr Au Pair bei leichten Hausarbeiten wie dem Aufräumen des Kinderzimmers oder der Zubereitung des Mittagessens. Mit einem Au Pair haben Sie ein zusätzliches Paar Hände im Haushalt. Die Aufnahme eines Au Pairs bringt Ihnen auf persönlicher Seite viele Vorteile. Abgesehen von der organisatorischen Hilfe bietet ein Au Pair Aufenthalt die Möglichkeit, wertvolle interkulturelle Erfahrungen zu sammeln und den eigenen Horizont zu erweitern. Sie bringen nicht nur einem jungen Menschen die deutsche Lebensweise näher, sondern lernen auch selbst eine neue Kultur und Sprache kennen. Durch diesen Kulturaustausch lernen Ihre Kinder schon früh das Zusammenleben mit Menschen anderer Nationen kennen.

 

VORAUSSETZUNGEN FÜR GASTFAMILIE

 

Die Zustimmung kann und nur bis zu einer Geltungsdauer von einem Jahr erteilt werden. Die Beschäftigung darf grundsätzlich nur in einer Familie erfolgen, in der Deutsch als Muttersprache gesprochen wird und ein erwachsenes Familienmitglied die deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die Staatsangehörigkeit eines EU-/EWR-Staates oder der Schweiz hat. Wird in der Familie Deutsch als Familiensprache gesprochen, kann die Zustimmung erteilt werden, wenn der oder die Beschäftigte nicht aus einem Heimatland der Gasteltern stammt.

  1. Als Familie zählen Ehepaare, unverheiratete Paare, eingetragene gleichgeschlechtliche Lebenspartner sowie Alleinerziehende. Voraussetzung ist in allen Fällen, dass sie mit mindestens einem Kind unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben.

  2. Soweit sich aus dem Freizügigkeits- oder Niederlassungsrecht der Europäischen Gemeinschaft für das Au-pair oder die in Deutschland lebenden Gasteltern aus EU-Mitgliedstaaten, eines EWR-Staates oder der Schweiz günstigere Regelungen ergeben, sind diese zu beachten.

  3. Es soll keine Au-pair-Beschäftigung zugelassen werden, wenn zwischen der Gastfamilie und dem Au-pair ein Verwandtschaftsverhältnis besteht.

  4. Die gleichzeitige Beschäftigung von zwei Au-pairs kann zugelassen werden, wenn vier oder mehr Kinder unter 18 Jahren im gemeinsamen Haushalt leben.

  5. Das Au-pair-Verhältnis muss mindestens sechs Monate dauern und kann maximal ein Jahr umfassen. Eine erneute Zulassung als Au-pair ist nicht möglich, auch dann nicht, wenn die Höchstdauer von einem Jahr nicht ausgeschöpft wurde.

(Quelle:Agentur für Arbeit)

 

 

 ALS GASTFAMILIE ZU BEWERBEN

 

Um sich als Gastfamilie zu bewerben, müssen Sie sich die folgenden Schritte durchlaufen:

  1. Fragenbogen ausfüllen

  2. Brief an das Au Pair verfassen

  3. Familienfotos hinzufügen

  4. Vertrag unterzeichnen

  5. Bewerbung prüfen und abschicken   

Sie sollten uns Ihre Bewerbung als Gastfamilie mindestens 3 Monate vor dem gewünschten Starttermin einer Au Pair Beschäftigung zukommen lassen. Nachdem wir Ihre vollständige Bewerbung erhalten haben, begeben wir uns auf die Suche nach einem passenden Au Pair.